1. Anwendungsbereich
An den Billettautomaten der BBA werden digital referenzierte Tickets angeboten. Es sind Billette für die Zonen 510, 511, 512, 513, 514 und 522 der A-Welle erhältlich. Der jeweils anwendbare Tarif bestimmt sich nach der effektiven Fahrt.
Es gelten die Tarife T651.20 Tarifverbund A-Welle und T600 Gemeinsame Tarif-Nebenbestimmungen für den nationalen Direkten Verkehr und die Verbünde
2. Ticketreferenzierung
Sämtliche an BBA-Automaten verkauften Tickets werden auf sogenannte Datenträger referenziert. Die Tickets können auf folgende Datenträger referenziert werden:
3. Bezahlung
Die Bezahlung erfolgt mit dem jeweiligen Referenzmedium.
4. Kontrolle
Die Datenträger sind jederzeit auf Verlangen bei der Kontrolle vorzuweisen. Es ist jederzeit sicherzustellen, dass die entsprechenden Devices funktionieren (Online-Verbindung und genügend Akkuladung vorhanden). Können Tickts, die auf einem mobilen Datenträger referenziert sind, bei einer Kontrolle nicht erkannt werden, weil z.B. das Gerät mangels genügender Akkuladung nicht mehr funktioniert, so gelten die Reisenden als "Reisende ohne gültigen Fahrausweis" gemäss T600.5.
5. Erstattungen
Erstattungen können an den bedienten Verkaufsstellen von Aargauverkehr (AVA) in Suhr und Aarau gegen Vorlage der Kaufquittung und des Zahlmediums beantragt werden. Es gelten die Rückerstattungsbedingungen gemäss T600.9.
6. Datenschutz
Der Schutz der Persönlichkeit und der Privatsphäre ist den Transportunternehmen, welche das Vertriebssystem Venda betreiben, ein wichtiges Anliegen. Sämtliche Tickets sind unpersonalisiert referenziert. Eine gesetzeskonforme Bearbeitung Ihrer Personendaten nach den geltenden Bestimmungen des Datenschutzrechts wird sichergestellt. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie auf swisspass.ch/datenschutz sowie in der Datenschutzerklärung der BBA.
7. Anwendbare Recht und Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand, Erfüllungsort sowie Betreibungsort, Letzterer nur für Personen mit Domizil im Ausland, ist, soweit zwingende Normen nicht eine andere Regelung vorsehen, Aarau.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
8. Fragen und Support
Bei Fragen und technischen Störungen im Rahmen der Nutzung des Verkaufssystems kann sich der Nutzer an den Kundendienst der BBA wenden:
Busbetrieb Aarau AG (BBA)
Neumattstrasse 20
5000 Aarau
kontakt@busaarau.ch
062 544 50 00