Benutzungs­ordnung

Damit Sie sich bei uns jederzeit sicher und wohl fühlen, gilt in unseren Fahrzeugen die folgende Benutzungsordung.

Fahrzeuge und Einrichtungen

Busse sind öffentliche, aber keine rechtsfreien Räume. Das Beschädigen unserer Fahrzeuge und / oder unserer Einrichtungen beeinträchtigen die Sicherheit und den Komfort aller Fahrgäste und ist verboten.

Videoüberwachung

Zum Schutz unserer Fahrgäste, des Betriebes und der Infrastruktur werden in unseren Fahrzeugen Videokameras nach VüV-öV eingesetzt. Betreiberin ist die Busbetrieb Aarau AG (BBA), 5000 Aarau. 

Respekt 

Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitmenschen. Hunde oder andere Tiere dürfen nicht in unseren Bussen frei herumlaufen. Laute Musik, lautes Telefonieren oder laute Gespräche stören ihre Mitreisenden und sind nicht erlaubt. 

Rauchfreie Zone / Verzicht auf Alkohol / Verbot von Drogen

Das Rauchen in unseren Fahrzeugen ist untersagt. Dies gilt auch für E-Zigaretten und CBD-Hanf. Betrunkene können weggewiesen werden, bitte verzichten Sie auf einen übermässigen Konsum von Alkohol. In allen Fahrzeugen ist der Besitz, der Handel und der Gebrauch von Drogen verboten. 

Sauberkeit 

Wir sorgen dafür, dass Sie sich bei uns wohl fühlen. Helfen Sie mit! Füsse und Schuhe gehören nicht auf die Sitze. Bitte entfernen Sie Taschen und Rucksäcke von den Sitzflächen, damit andere Fahrgäste auch sitzen können. Nehmen Sie Ihren Abfall bitte mit und entsorgen diesen in die dafür vorgesehenen Behälter an den Haltestellen. 

Keine Bewilligung

Darbietungen, Werbeaktionen, Betteln und Unterschriftensammlungen sind ausdrücklich verboten. 

Gültigkeitsbereich / Rechtliche Grundlagen

Die Benutzungsordnung gilt in allen Fahrzeugen der Busbetrieb Aarau AG (BBA). Verstösse können zum Ausschluss vom Transport, Schadensersatzforderungen oder Strafverfolgung führen. Den Anordnungen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder der von uns beauftragten Firmen ist Folge zu leisten. 

Strafbare Handlungen (Beschimpfungen, Drohungen, Tätlichkeiten usw.) gegen das Personal werden von Amtes wegen verfolgt. Die Strafbestimmungen richten sich nach StBG (SR 311.0) / PBG (SR 745.1) / BGST (SR 75.2) / BGST (SR 745.2) / VüV-öV (SR 742.147.2).

Benutzungsordnung