Fahrgastrechte

Seit dem 1. Januar 2021 gelten im öffentlichen Verkehr erweiterte Fahrgastrechte.

Ab einer Verspätung am Reiseziel von mindestens einer Stunde besteht Anspruch auf eine Entschädigung. Der Entschädigungsbetrag ist abhängig vom bezahlten Fahrpreis sowie von der Dauer der Verspätung. Weitere Informationen und das Formular zur Beantragung der Entschädigung finden Sie auf swisspass.ch.