Reisen ohne Tickets

Verantwortung

In den Fahrzeugen von Bus Aarau gilt die Selbstkontrolle.

Die Verantwortung, im Besitz eines gültigen Fahrausweises zu sein, liegt beim Fahrgast. Dies gilt ebenfalls für Zusatzfahrausweise, wie z.B. für Kinder, Haustiere und Fahrräder.

Kontrollen

Unser Kontrollpersonal überprüft stichprobenweise, ob diese Verantwortung auch wahrgenommen wird. Dies ist eine einheitliche Praxis bei allen schweizerischen Transportunternehmungen des öffentlichen Verkehrs und beruht auf gesetzlichen Grundlagen und Tarifvorschriften.

Reisende ohne gültigen Fahrausweis

Der Begriff «Reisen ohne gültigen Fahrausweis» deutet nicht zwingend auf eine betrügerische Absicht hin. Es kann sich auch um ein Versehen handeln oder der Fahrgast hat vergessen, sein Billett zu entwerten oder trug zu wenig Kleingeld bei sich, um einen Fahrausweis zu lösen oder hat eine irrtümlich falsche Zone gewählt. Gründe für «Reisen ohne gültigen Fahrausweis» gibt es viele.

Es ist dennoch unumgänglich, die Handhabung bei einer Kontrolle einheitlich umzusetzen.

Zuschläge

  • Reisende ohne gültigen Fahrausweis bezahlen einen Zuschlag ab CHF 100.–
  • Reisende mit teilgültigem Fahrausweis bezahlen einen Zuschlag ab CHF 75.–

Alle Zuschläge «Reisende ohne gültigen Fahrausweis» und «Reise mit einem teilgültigen Fahrausweis» werden in Rechnung gestellt. Eine Barzahlung im Bus ist nicht möglich.

Bitte beachten Sie,  dass sich im Wiederholungsfall der Zuschlag erhöhen kann.

Defekte an Automaten und Entwerter

Bei einer Störung des Billettautomaten bzw. defekten Entwerter oder wenn aus anderen Gründen kein Fahrausweis gelöst werden kann, melden Sie sich vor Abfahrt beim Fahrpersonal. Das Fahrpersonal hilft Ihnen gerne weiter.